- Bannforst
- Bannforst,im Unterschied zum Bannwald ein Wald- und Jagdgebiet, in dem nur dem Inhaber der Bannrechte Forstnutzung und Jagd erlaubt, allen anderen dagegen bei hohen Strafen untersagt waren. Der Bannforst diente ursprünglich der Erhaltung der Jagd (Wildbann), später auch der Schonung des Holzes. Entsprechende Rechte galten auch für Gewässer (Banngewässer). Das Recht des Bannforsts, bis zum 13. Jahrhundert ein Königsbann, ging mit Kaiser Friedrich II. auf die Landesherren über, die das Jagdrecht in ihrem gesamten Territorium beanspruchten und mit der Zeit die mit dem Bannforst verbundenen sonstigen Befugnisse zur staatlichen Forstwirtschaft fortentwickelten.H. Conrad: Dt. Rechtsgesch., Bd. 1 (21962).
Universal-Lexikon. 2012.